Veranschaulichung zur Barrierefreiheit bzw. Barrierefreiheitstärkungsgesetz, gezeichnete Darstellung einer Person im Rollstuhl, die online servt.

Barrierefreiheit auf Websites: Was Unternehmen ab 2025 wissen müssen


Ein Gesetz, das niemand ignorieren sollte

Ab dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – ein sperriger Name, der jedoch eine klare Botschaft hat: Digitale Angebote müssen für alle zugänglich sein. Für Unternehmen bedeutet das konkret: Wer seine Produkte oder Dienstleistungen online anbietet, muss die eigene Website barrierefrei gestalten. Und zwar verpflichtend.


Wer ist betroffen?

Die neue Regelung richtet sich vor allem an Unternehmen, die:

  • mehr als 10 Mitarbeitende beschäftigen oder über 2 Millionen Euro Jahresumsatz erzielen
  • digitale Dienstleistungen oder Produkte für Endverbraucher:innen anbieten – z. B. über eine Website, einen Onlineshop oder eine Buchungsplattform

Besonders relevant ist das Gesetz für:

➡ Onlineshops

➡ Dienstleister mit digitalen Buchungs- oder Vertragsabschlüssen

➡ Selbstbedienungsterminals (z. B. Ticketautomaten, Check-in-Kioske)

Achtung: Auch kleinere Unternehmen, die formal nicht unter das Gesetz fallen, sollten sich mit dem Thema befassen – denn Barrierefreiheit ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch ein starkes Zeichen für Inklusion und Kundenorientierung.


Was heißt „barrierefrei“ eigentlich?

Barrierefreiheit im Web meint, dass digitale Inhalte für alle Menschen nutzbar sind – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Das betrifft unter anderem:

  • Nutzer mit Sehbehinderungen (z. B. über Screenreader)
  • Menschen, die keine Maus nutzen können
  • Personen mit eingeschränkter Lesefähigkeit oder Konzentration

Konkret bedeutet das für deine Website:

  • Texte und Bilder brauchen alternative Beschreibungen
  • Inhalte müssen per Tastatur bedienbar sein
  • Kontraste, Schriftgrößen und Abstände sollten leicht erfassbar sein
  • Strukturen (z. B. Überschriften) müssen semantisch korrekt angelegt sein
  • Videos brauchen Untertitel oder Audiodeskriptionen

Rechtlich gilt: Maßgeblich ist die EU-Norm EN 301 549, die sich wiederum auf die international anerkannten WCAG 2.1 (Level AA) bezieht.


Umsetzung der Barrierefreiheit in der Praxis: worauf du jetzt achten solltest

Die gute Nachricht: Barrierefreiheit bedeutet nicht, dass du deine Website komplett neu aufsetzen musst. Viele Maßnahmen lassen sich mit überschaubarem Aufwand umsetzen – vorausgesetzt, man weiß, wo man ansetzen muss.

Hier eine kompakte Checkliste:

✅ Start mit einem Accessibility-Audit (z. B. mit Tools wie WAVE oder Axe)

✅ Alt-Texte prüfen und ergänzen

✅ Farben und Kontraste anpassen

✅ Tastaturbedienung testen

✅  Struktur durch HTML-Semantik verbessern

✅  Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen (gesetzlich vorgeschrieben!)

✅ PDFs und eingebettete Medien prüfen

Je nach System (z. B. WordPress, Shopify) gibt es gezielte Plugins oder Anpassungsmöglichkeiten, um schnell Ergebnisse zu erzielen.


Und was passiert, wenn man nichts macht?

Spätestens ab Sommer 2025 drohen bei Nichtbeachtung Konsequenzen. Dazu zählen:

  • Bußgelder
  • Untersagung des Angebots
  • rechtliche Schritte durch Verbraucher:innen oder Wettbewerber

Kurz gesagt: Wer digital sichtbar sein will, muss barrierefrei sein. Und wer es nicht ist, riskiert unnötig Ärger – und Umsatzeinbußen.


Fazit: Barrierefreiheit ist keine Pflichtübung – sie ist ein Qualitätsmerkmal

Unternehmen, die Barrierefreiheit frühzeitig ernst nehmen, profitieren gleich mehrfach:

✅ Sie verbessern ihre Sichtbarkeit bei Google

✅ Sie sprechen neue Zielgruppen an

✅ Sie zeigen gesellschaftliche Verantwortung

✅ Sie steigern nachweislich die Nutzerfreundlichkeit

Und das Beste: Es muss weder teuer noch kompliziert sein. Mit dem richtigen Partner an deiner Seite lässt sich Barrierefreiheit pragmatisch und zukunftssicher umsetzen.

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