„Die EU verschiebt den AI Act.“ Diese Schlagzeile ist in den letzten Wochen durch ungefähr jeden Newsletter gelaufen. Sie stimmt sogar. Nur eben nicht für den Teil, der kleine und mittlere Unternehmen tatsächlich betrifft.
Seit dem 2. August 2026 ist die KI-Verordnung allgemein anwendbar. Verschoben wurde ausschließlich das, was mit Hochrisiko-KI zu tun hat. Nicht verschoben wurde die KI-Kennzeichnungspflicht: Website-Betreiber müssen seither offenlegen, wo auf ihrer Seite KI im Spiel ist. Grundlage ist Artikel 50 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689. Das betrifft praktisch jede Seite, auf der ein Chatbot läuft oder KI-generierte Inhalte auftauchen.
Was der Digital Omnibus wirklich verschoben hat
Der Digital Omnibus ist ein Änderungspaket, mit dem die EU die KI-Verordnung praxistauglicher machen wollte. Ende Juli 2026 ist er in Kraft getreten. Verschoben hat er genau zwei Dinge: die Pflichten für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III auf den 2. Dezember 2027, und die für Hochrisiko-KI in regulierten Produkten wie Medizingeräten oder Fahrzeugen auf den 2. August 2028.
Das ist relevant, wenn du KI in der Personalauswahl, in der Kreditvergabe oder in der Medizintechnik einsetzt. Für die allermeisten Betriebe ist das kein Thema. Was nicht verschoben wurde: die verbotenen Praktiken nach Artikel 5, die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Artikel 4, die Regeln für die großen Basismodelle und eben die KI-Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50.
Kurz gesagt: Der anstrengende Teil wurde vertagt, der alltägliche Teil nicht.
Anbieter oder Betreiber? Der Unterschied entscheidet fast alles
Die KI-Verordnung unterscheidet zwischen dem, der ein KI-System entwickelt und auf den Markt bringt (Anbieter), und dem, der es im eigenen Betrieb einsetzt (Betreiber). Wenn du ChatGPT nutzt, einen Chatbot einbindest oder Bilder mit einem Generator erstellst, bist du Betreiber. Die schweren Dokumentationspflichten liegen beim Anbieter.
Das heißt allerdings nicht, dass du fein raus bist. Auch bei der KI-Kennzeichnungspflicht: Website-Betreiber haben eigene Pflichten, unabhängig davon, was der Toolanbieter ihnen zusichert. Bei der KI-Kennzeichnungspflicht kommen vor allem drei Fälle auf einer normalen Unternehmenswebsite tatsächlich vor.
KI-Kennzeichnungspflicht Website: die drei Fälle, die wirklich vorkommen
Fall 1: Der Chatbot auf deiner Website
Wenn Menschen auf deiner Seite mit einer KI kommunizieren, müssen sie das erkennen können. Das gilt für den Support-Chat genauso wie für einen Voicebot am Telefon oder einen automatisierten WhatsApp-Kanal.
Die gute Nachricht: Die Umsetzung ist trivial. Ein Satz im Begrüßungstext des Widgets reicht in aller Regel. Etwa: Hi, ich bin der digitale Assistent von Musterfirma. Ich beantworte deine Fragen automatisch, für persönliche Beratung verbinde ich dich gerne weiter. Wichtig ist, dass der Hinweis vor der ersten Nutzereingabe sichtbar ist und nicht im Impressum versteckt liegt.
Eine Ausnahme gilt nur, wenn die KI-Natur ohnehin offensichtlich ist. Darauf würde ich mich nicht verlassen. Ein moderner Chatbot klingt genau deswegen gut, weil er eben nicht mehr offensichtlich nach Maschine klingt.
Fall 2: KI-generierte Bilder und Videos
Hier wird es differenzierter, als viele Beiträge derzeit vermuten lassen. Die Pflicht zur maschinenlesbaren Markierung, also Wasserzeichen und Metadaten, richtet sich an die Anbieter der Generatoren. Darum musst du dich nicht selbst kümmern.
Was dich als Betreiber trifft, ist die Offenlegungspflicht für Deepfakes. Und Deepfake meint im Gesetzestext etwas Konkretes: Inhalte, die real existierende Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt darstellen, ohne es zu sein. Ein KI-Foto, das aussieht, als stünde dein Team vor deinem Firmengebäude, fällt darunter. Eine abstrakte 3D-Grafik als Blogaufmacher nicht.
Trotzdem mein Rat: Kennzeichne im Zweifel. Nicht weil der Gesetzgeber es überall verlangt, sondern weil du in zwei Jahren nicht mehr rekonstruieren kannst, welches deiner 400 Bilder aus welchem Tool kam. Ein kurzer Hinweis in der Bildunterschrift kostet nichts und erspart dir die Diskussion. Ich halte es auf dieser Seite genau so.
Fall 3: KI-generierte Texte
Das ist die Frage, die mir Kunden gerade am häufigsten stellen: Muss jetzt unter jeden Blogartikel, dass KI im Spiel war? Nein. Die Offenlegungspflicht für Texte greift bei Inhalten, die der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse dienen. Gemeint sind journalistische und politische Inhalte, nicht deine Leistungsseite oder ein Ratgeberartikel.
Und sie entfällt ohnehin, wenn ein Mensch den Text redaktionell geprüft und verantwortet hat. Genau deshalb ist redaktionelle Kontrolle kein Bürokratie-Overhead, sondern die einfachste Absicherung, die du haben kannst. Nebenbei ist sie auch der Grund, warum ungeprüfte KI-Texte selten gut ranken. Suchmaschinen bewerten inzwischen ziemlich genau, ob hinter einem Inhalt echte Substanz steckt — wie sich das mit dem Google AI Mode verschoben hat, habe ich hier beschrieben.
Wer kontrolliert das eigentlich?
In Deutschland ist seit Ende Juli 2026 das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz in Kraft. Es macht die Bundesnetzagentur zur zentralen Marktüberwachungsbehörde und zur Anlaufstelle für Beschwerden. Für einzelne Branchen bleiben BaFin, BfArM und BSI zuständig.
Interessant für kleinere Betriebe: Bei der Bundesnetzagentur ist ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum für die KI-Verordnung angesiedelt, das einen kostenfreien Service-Desk für Unternehmensanfragen betreibt, ausdrücklich auch für KMU. Wenn du unsicher bist, ob eine Anwendung bei dir kritisch ist, ist das die günstigste Auskunft, die du bekommen kannst.
Zum Bußgeldrahmen, weil die Zahlen gerade viel herumgereicht werden: Bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sind für Verstöße gegen die KI-Kennzeichnungspflicht und die übrigen Transparenzregeln vorgesehen. Diese Beträge zielen auf Konzerne. Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass bei KMU und Start-ups die wirtschaftliche Situation berücksichtigt wird. Panik ist also unangebracht, Ignorieren aber auch keine gute Idee.

KI-Kennzeichnungspflicht Website umsetzen: ein Nachmittag, kein Projekt
Wenn du eine normale Unternehmenswebsite betreibst, sieht die Liste ungefähr so aus:
- Bestandsaufnahme machen. Wo steckt überall KI drin? Chatbot, Übersetzungstool, Bildgenerator, Terminassistent, Bewerbungsvorfilter. Viele Standard-Plugins haben inzwischen KI-Funktionen, ohne dass es groß dransteht.
- Chatbot-Hinweis setzen. Ein Satz im Begrüßungstext, sichtbar vor der ersten Eingabe.
- Bilder kennzeichnen. Bildunterschrift oder Hinweis in der Mediathek. In WordPress lässt sich das über das Beschreibungsfeld sauber dokumentieren.
- Redaktionsprozess festhalten. Zwei Sätze reichen: Wer prüft Inhalte gegen, bevor sie live gehen.
- Team kurz einweisen. Die KI-Kompetenzpflicht gilt schon seit Februar 2025 und wird gerne übersehen. Eine dokumentierte Kurzschulung erfüllt sie für die meisten Betriebe.
Das Ganze ist in ein, zwei Stunden erledigt. Der Aufwand liegt fast vollständig im ersten Punkt, weil kaum jemand aus dem Kopf sagen kann, wo überall KI mitläuft. Damit ist die KI-Kennzeichnungspflicht Website-seitig erledigt: Hinweise gesetzt, Prozess dokumentiert, nachvollziehbar für jeden, der fragt.
Warum sich das über die Pflicht hinaus lohnt
Ich habe das bei der Barrierefreiheit im letzten Jahr schon einmal gesehen: Wer früh sauber umsetzt, hat am Ende nicht nur weniger Risiko, sondern auch die bessere Seite. Ein Chatbot, der ehrlich sagt, dass er ein Chatbot ist, wird von Nutzern erfahrungsgemäß besser angenommen als einer, der einen Menschen simuliert. Und ein Unternehmen, das den Umgang mit KI transparent macht, verkauft Vertrauen gleich mit.
Wenn du ohnehin gerade an deiner Website arbeitest, würde ich die KI-Kennzeichnungspflicht direkt mitnehmen. Ähnlich wie bei der Barrierefreiheit ist die nachträgliche Reparatur immer teurer als die saubere Umsetzung von Anfang an.
Was jetzt sinnvoll ist
Der 2. August ist vorbei, aber niemand wird nächste Woche wegen der KI-Kennzeichnungspflicht von der Bundesnetzagentur angeschrieben, weil im Chat-Widget ein Satz fehlt. Was die KI-Kennzeichnungspflicht Website-Betreibern abverlangt, ist überschaubar. Wichtig ist, dass du weißt, wo du stehst. Mach die Bestandsaufnahme, setz die zwei, drei offensichtlichen Hinweise, dokumentier deinen Prozess. Danach kannst du das Thema für dieses Jahr abhaken.
Der Punkt, an dem die meisten hängenbleiben, ist die Bestandsaufnahme. Kaum jemand kann aus dem Kopf sagen, wo im eigenen Betrieb überall KI mitläuft. Genau das gehe ich mit dir durch: Website, Plugins, Chatbot, Formulare, Übersetzungen. Am Ende steht eine Liste, was gekennzeichnet werden muss, was nicht, und wer die Inhalte künftig gegenprüft. Meistens ist das ein Nachmittag. Wenn du das nicht selbst machen willst, schreib mir kurz.
Und falls dabei herauskommt, dass in deinen Abläufen mehr Automatisierung steckt als gedacht: Wie ich Automatisierung und KI in kleinen Unternehmen einsetze, habe ich hier zusammengefasst.
KI-Kennzeichnungspflicht Website: häufige Fragen
Muss unter jeden Blogartikel, dass KI im Spiel war?
Nein. Die Offenlegungspflicht für Texte zielt auf Inhalte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, also auf journalistische und politische Beiträge. Ein Ratgeberartikel oder eine Leistungsseite fällt nicht darunter. Und sobald ein Mensch den Text redaktionell geprüft und verantwortet hat, entfällt sie ohnehin.
Reicht ein Hinweis im Impressum für den Chatbot?
Nein. Der Hinweis muss sichtbar sein, bevor jemand die erste Nachricht eintippt. Ein Satz im Begrüßungstext des Widgets erfüllt das. Wer den Hinweis ins Impressum auslagert, hat die Pflicht formal erfüllt und praktisch verfehlt, weil ihn dort niemand liest.
Muss ich jedes KI-Bild auf meiner Website kennzeichnen?
Verpflichtend ist die Offenlegung nur bei Deepfakes, also bei Darstellungen, die real existierende Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt zeigen, ohne echt zu sein. Eine abstrakte Grafik als Blogaufmacher fällt nicht darunter. Ich kennzeichne trotzdem alles, aber das ist eine Selbstverpflichtung und keine Vorschrift. Diesen Unterschied solltest du kennen, bevor dir jemand etwas anderes verkauft.
An wen kann ich mich in Deutschland wenden?
An die Bundesnetzagentur. Dort ist ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum für die KI-Verordnung angesiedelt, das einen kostenfreien Service-Desk für Unternehmensanfragen betreibt, ausdrücklich auch für kleine und mittlere Betriebe. Für einzelne Branchen bleiben BaFin, BfArM und BSI zuständig.
Transparenzhinweis: Die Bilder in diesem Beitrag wurden mit einem KI-Bildgenerator erstellt. Der Artikel ist nach bestem Wissen recherchiert und redaktionell geprüft, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Ob und wie die KI-Verordnung auf deinen konkreten Fall zutrifft, hängt vom Einzelfall ab.

